Umbauten

Grundlagen von Motorrad-Umbauten

Als Umbauten gelten alle technischen oder optischen Veränderungen, die vom serienmäßigen Zustand eines Motorrads abweichen. Dazu zählen Änderungen an Fahrwerk, Abgasanlage, Beleuchtung oder Anbauteilen.

Eintragungspflichtige und eintragungsfreie Änderungen

Nicht jeder Umbau ist automatisch eintragungspflichtig. Entscheidend sind Bauartgenehmigungen, ABE, Teilegutachten sowie die Auswirkungen auf Sicherheit und Emissionen.

  • Umbauten mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE)
  • Änderungen mit Teilegutachten und Eintragungspflicht
  • Nicht zulässige oder genehmigungspflichtige Umbauten

Recht

Technische Abnahmen und Nachweise

Für bestimmte Umbauten ist eine technische Abnahme durch anerkannte Prüfstellen erforderlich. Die Eintragung erfolgt anschließend in die Fahrzeugpapiere.

  • Einzelabnahmen nach §19 und §21 StVZO
  • Rolle von Prüfstellen und Sachverständigen
  • Bedeutung von Prüfberichten und Eintragungen

TÜV

Auswirkungen auf Betrieb und Versicherung

Nicht genehmigte Umbauten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und den Versicherungsschutz gefährden. Auch bei genehmigten Änderungen sind Informationspflichten zu beachten.

  • Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Verstößen
  • Auswirkungen auf Haftpflicht- und Kaskoversicherung
  • Pflicht zur Anzeige bei der Versicherung

Haftpflicht
Kasko-Vergleich

FAQ – Häufige Fragen

Welche Umbauten müssen eingetragen werden?

Umbauten ohne ABE oder mit sicherheitsrelevanten Auswirkungen
müssen in der Regel eingetragen werden.

Was passiert bei nicht genehmigten Umbauten?

Die Betriebserlaubnis kann erlöschen
und es drohen rechtliche sowie versicherungsrechtliche Folgen.

Muss ich Umbauten der Versicherung melden?

Ja, relevante Umbauten sollten der Versicherung
zur Anpassung des Versicherungsschutzes gemeldet werden.



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