Recht-Motorradreifen

Rechtliche Grundlagen für Motorradreifen

Die Verwendung von Motorradreifen ist durch die Straßenverkehrs-Ordnung und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt, wobei Bauart, Dimension und Zustand den gesetzlichen Anforderungen entsprechen müssen.

Mindestanforderungen und Zulässigkeit

Motorradreifen müssen eine gesetzliche Mindestprofiltiefe aufweisen und dürfen keine Beschädigungen oder altersbedingten Mängel aufweisen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

  • Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern
  • Keine sichtbaren Schäden oder Gewebebrüche
  • Einhaltung der zulässigen Dimensionen

Motorradreifen

Reifenfreigaben und Eintragungspflichten

Abweichungen von den serienmäßig vorgesehenen Reifendimensionen oder -typen können eine Herstellerfreigabe oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich machen.

  • Bedeutung von Reifenfreigaben der Hersteller
  • Eintragungspflicht bei Abweichungen
  • Rolle von Prüfstellen und Gutachten

TÜV

Folgen bei Verstößen und Haftung

Nicht zulässige oder mangelhafte Reifen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und Auswirkungen auf Haftung, Versicherungsschutz und Bußgelder haben.

  • Erlöschen der Betriebserlaubnis
  • Auswirkungen auf Haftpflicht- und Kaskoschutz
  • Mögliche Bußgelder und Sanktionen

Haftpflicht
Bußgelder

FAQ – Häufige Fragen

Welche Profiltiefe ist bei Motorradreifen vorgeschrieben?

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter.

Darf ich andere Reifentypen als serienmäßig fahren?

Abweichungen sind nur mit Herstellerfreigabe oder entsprechender Eintragung zulässig.

Was passiert bei nicht zulässigen Reifen?

Es können Bußgelder drohen und die Betriebserlaubnis sowie der Versicherungsschutz können beeinträchtigt werden.

Ansprechpartner in Ihrer Nähe

✅ Jetzt Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden